Allgemeine Nutzungsbedingungen für Events auf dem hybriden Campus von NEYROO

Die NEYROO GmbH, Richard-Byrd-Straße 21, 50829 Köln (nachfolgend der Betreiber) bietet Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG, Lidl Stiftung & Co. KG, Kaufland Dienstleistung GmbH & Co. KG sowie Schwarz Dienstleistung KG (nachfolgend der Veranstalter) die Bereitstellung eines Campus für hybride Events an. Der NEYROO Campus ermöglicht ein hybrides Veranstaltungsformat zur Kombination zwischen realem Live- und virtuellem 3D Event (nachfolgend das Event). Je nach Umfang der konkreten Beauftragung begleitet NEYROO den Veranstalter bei allen Schritten von der Planung über die Durchführung bis hin zur Auswertung des Events.

Das Event kann von Besuchern (nachfolgend User) ausschließlich virtuell besucht werden. Der Eintritt für die User kann, abhängig davon, welchen Bereich der User betritt, kostenlos sein oder gegen ein „Eintrittsgeld“ erfolgen.

Die Durchführung des Events erfolgt gemäß den nachfolgenden Nutzungsbedingungen.

1.       Parteien bei der Nutzung des Events

1.1.     Die Geschäftsbedingungen beziehen sich auf die folgenden Vertragsparteien:

Betreiber: NEYROO GmbH, Richard-Byrd-Straße 21, 50829 Köln, vertreten durch die Geschäftsführer Björn Schaper und Daniel Moj

Veranstalter: Der Veranstalter gestaltet das Event basierend auf den vom Betreiber zur Verfügung gestellten Möglichkeiten frei nach seiner Wahl.

User: Externe Besucher die sich entsprechend der in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen angemeldet haben, um an Veranstaltungen teilzunehmen. User müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

1.2.     Bei Zustandekommen eines Vertrags auf Basis dieser Geschäftsbedingungen werden die folgenden Regelungen außerdem Bestandteil des Vertrags:

  • Der „Auftragsverarbeitungsvertrag“, nach dem der Betreiber personenbezogene Daten im Auftrag und unter der Weisung des Veranstalters verarbeitet.

2.       Gegenstand der Nutzungsbedingungen

2.1.  Diese Nutzungsbedingungen regelt die Rechte und Pflichten für den Veranstalter und die User zum Besuch des Events.

2.2.  Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die Erteilung einer Nutzungslizenz durch den Betreiber für das Besuchen und die Nutzung des Events. Die Nutzung des Events ist für einzelne/mehrere Events lizensiert und kann nach dem Erwerb ab Beginn des Events bis zu dessen Ende genutzt werden. Hierbei wird das Event Live und On-Demand veranstaltet werden. On-Demand bedeutet, dass das Event noch besucht werden kann – es aber keine Live-Chats mehr gibt und alle gestreamten Inhalte als Aufzeichnungen in einer Mediathek für die vereinbarte Nutzungsdauer abgerufen werden können. Innerhalb des Events gibt es verschiedene Features bei denen Daten (Medien, persönliche Daten) getauscht werden können. Das Tauschen der Daten kann sowohl durch einen Upload als auch durch einen Download von der Plattform erfolgen. Im Rahmen der Events kann der Veranstalter mit den Usern zu Chat- und Videotelefonaten miteinander verbunden werden.

3.       Vertragsabschluss

3.1.  Eine Übersendung von Produktangeboten des Betreibers stellt kein bindendes Angebot dar. Bestellt der User die darin angebotenen Leistungen, ist der Betreiber berechtigt, dieses Vertragsangebot des Users innerhalb von 14 Tagen anzunehmen. Die Annahme des Angebots erfolgt durch eine Bestellbestätigung des Betreibers per Email oder alternativ durch anderweitig schlüssiges Handeln.

3.2.  Wird der Vertrag online abgeschlossen, wird durch den Klick auf den „Bestellung senden“-Button, ein verbindliches Vertragsangebot abgegeben. Der Vertragsschluss kommt durch die anschließende schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail durch den Betreiber zustande

3.3.  Diese Nutzungsbedingungen werden gemäß Erklärung im Angebot Bestandteil des Vertrags, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich der vollständige Verzicht auf diese Nutzungsbedingungen samt aller übrigen hier aufgeführten Bedingungen erklärt wurde.

  • Der User akzeptiert diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen durch Besuch des Events.

4.       Pflichten und Obliegenheiten des Betreibers

4.1.  Der Betreiber führt das Event durch und erteilt die Nutzungsrechte an den Veranstalter und User.

4.2.  Das Event kann zu jeder Zeit nach den Vorgaben des Veranstalters abgehalten werden. Höhere Gewalt wie beispielsweise Kriege, Naturkatastrophen, Pandemien etc., durch die es dem Betreiber in besonderem Maße erschwert wird seine Leistung zu erbringen, berechtigen den Betreiber diese zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Aber auch Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich des Betreibers stehen und nicht absehbar sind (wie z. B. Streik, Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), gelten als höhere Gewalt. Auch wenn es aufgrund von Soft- und Hardwarefehler, insbesondere auch der Software und Hardware und IT-Infrastruktur des Betreibers zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Dienste im Zusammenhang mit dem Event kommt, ist der Betreiber berechtigt seine Leistung zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Hierbei sichert der Betreiber eine Verfügbarkeit des Events während des Zeitraums des Events von 99% zu. Der Betreiber haftet nicht für technische Probleme auf Seiten des Veranstalters oder der User.

4.3.  Bei der Bereitstellung der Leistungen, darf der Betreiber Netzwerke, Einrichtungen und Technologien Dritter nutzen, die nicht im Eigentum der Vertragsparteien stehen oder von diesen kontrolliert werden.

4.4.  Der Betreiber ist berechtigt Inhalte ohne vorherige Ankündigung aus dem Event zu entfernen, wenn diese gesetzeswidrig sind. Der Betreiber behält sich zudem das Recht vor, Veranstalter abzulehnen, wenn diese strafbare Inhalte präsentieren. Aber auch bei pornographischen, gewaltverherrlichenden oder solchen Inhalten, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoßen, kann ein Veranstalter oder User von einem Event ausgeschlossen werden. Wenn der Veranstalter den Betreiber auf gesetzeswidrige Inhalte aufmerksam macht, wird der Betreiber diese unverzüglich prüfen und für den Fall der Rechtswidrigkeit entfernen.

4.5.  Der Betreiber behält sich das Recht vor, aus technischen, gesetzlichen, datenschutzrechtlichen oder sonstigen Gründen jederzeit Änderungen an der Durchführung des Events vornehmen zu dürfen.

 

5.       Pflichten des Veranstalters

5.1.  Der Veranstalter verpflichtet sich, die vom Betreiber bereitgestellten Dienste nur nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen.

5.2.  Die Veranstalter verpflichtet sich insbesondere,

5.2.1.  soweit es ihnen möglich ist, die Leistung des Betreibers zu überprüfen und Störungen dem Betreiber unverzüglich anzuzeigen,

5.2.2. die Zugriffsmöglichkeiten auf die vom Betreiber angebotenen Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen sowie rechts- und/oder gesetzwidrige Handlungen zu unterlassen,

5.2.3. den Versuch zu unterlassen,

  • es anderen Personen/Unternehmen zu ermöglichen, das Event missbräuchlich zu nutzen, etwa allen anderen Parteien außer Veranstalter und Usern den Zugriff auf das Event zu gewähren;
  • strafbare Inhalte jeglicher Art, insbesondere pornographische, gewaltverherrlichende oder solche Inhalte, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoßen, innerhalb des Events zu verbreiten und/oder zugänglich zu machen;
  • urheberrechtlich geschützte Inhalte unberechtigt weder anzubieten noch zu verbreiten;

5.3.  Der Veranstalter bestätigt, dass er die Rechte an Bildern, Inhalten, Texten, Videos usw. hat, die er dem Betreiber zur Verfügung stellt, um diese im Rahmen des Events zu präsentieren. Der Veranstalter verpflichtet sich, kein geistiges Eigentum (insbesondere Marken, Designs, Urheberrechte) Dritter ohne hierzu berechtigt zu sein innerhalb des Events zu verwenden. Der Veranstalter wird den Betreiber von allen begründeten Forderungen Dritter aufgrund der rechtswidrigen Verwendung von fremden geistigen Eigentum freistellen.

5.4.  Dem Veranstalter ist es untersagt, Veränderungen an den Leistungen oder Produkten des Betreibers vorzunehmen. Insbesondere dürfen keine marken- oder urheberrechtlichen Kennzeichen entfernt, verändert oder unterdrückt werden.

5.5.  Sofern der Veranstalter Designs, Features, Messestände etc., die dem Event des Betreibers zuzuordnen sind, außerhalb des Events verwenden möchte, hat er vor der Verwendung das schriftliche Einverständnis des Betreibers einzuholen.

5.6.  Der Veranstalter hat die Möglichkeit, externe Webseiten in das Event einzubinden. Soweit von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, ist ausschließlich der Veranstalter für diese externen Webseiten verantwortlich.

5.7.  Dem Veranstalter ist es untersagt, seine Login-Daten an Dritte weiterzugeben. Er hat die Login-Daten und Passwörter geheim zu halten

5.8.  Der Veranstalter verpflichtet sich, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die gesetzlichen Vorschriften – insb. des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – einzuhalten. Soweit der Veranstalter keine weiteren Weisungen erteilt, wird der Betreiber eine Datenschutzerklärung implementieren, die über alle Datenverarbeitungsvorgänge auf im Rahmen des Events informiert, die notwendigerweise bei Durchführung des Events anfallen. Soweit der Betreiber die Daten der User für weitere Verarbeitungstätigkeiten verwenden will, ist er verpflichtet, die Datenschutzerklärung gemeinsam mit dem Betreiber anzupassen. Der Betreiber unterstützt den Veranstalter bei der Anpassung der Datenschutzerklärung und wird die konkrete Art der Unterstützung und Kosten vorab mit dem Veranstalter vereinbaren. Kosten für externe Rechtsberatung sind vom Veranstalter zu tragen und werden diesem vorher zur Genehmigung mitgeteilt. Gemäß der Datenschutzerklärung ist der Veranstalter verantwortlich für die Verarbeitung sämtlicher personenbezogener Daten die im Rahmen seiner Events erhoben werden.

 

6.       Pflichten der User

6.1.  Der User ist verpflichtet, die vom Betreiber bereitgestellten Dienste nur nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen.

6.2.  Es obliegt dem User, dafür Sorge zu tragen, dass er die mitgeteilten technischen Voraussetzungen für den Besuch des Events erfüllt.

6.3.  Der User ist zudem insbesondere verpflichtet,

6.3.1.  soweit es ihm möglich ist, die Leistung des Betreibers zu überprüfen und Störungen dem Betreiber unverzüglich anzuzeigen,

6.3.2. die Zugriffsmöglichkeiten auf die vom Betreiber angebotenen Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen sowie rechts- und/oder gesetzwidrige Handlungen zu unterlassen;

6.3.3. den Versuch zu unterlassen,

  • es anderen Personen/Unternehmen zu ermöglichen, das Event missbräuchlich zu nutzen, etwa anderen Parteien außer Veranstalter und Usern den Zugriff auf das Event zu gewähren;
  • strafbare Inhalte jeglicher Art, insbesondere pornographische, gewaltverherrlichende oder solche Inhalte, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoßen, im Rahmen des Events zu verbreiten und/oder zugänglich zu machen;
  • urheberrechtlich geschützte Inhalte unberechtigt weder anzubieten noch zu verbreiten.

6.3.4. Dem User ist es untersagt, Veränderungen an den Leistungen oder Produkten des Betreibers vorzunehmen. Insbesondere darf der User keine marken- oder urheberrechtlichen Kennzeichen entfernen, verändern oder unterdrücken.

6.4.  Bei der Antragsstellung auf Einrichtung eines Zugangs zum Event verpflichtet sich der User wahre und vollständige Daten (Vorname, Nachname, Emailadresse) anzugeben sowie weitere freiwillige Angaben. Optional können weitere Daten abgefragt werden, die der User freiwillig beantworten kann. Er verpflichtet sich, dem Betreiber alle zukünftigen Änderungen der gemachten Angaben unverzüglich per Email mitzuteilen.

6.5.  Dem User ist es untersagt, seine persönlichen Login-Daten an Dritte weiterzugeben. Er hat die Login-Daten und Passwörter geheim zu halten.

6.6.  Der Betreiber ist von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einem schuldhaften Verstoß des Users gegen die in dieser Nutzungsvereinbarung enthaltenen Verpflichtungen beruhen. Hat der User einen Verstoß erkannt oder diesen erkennen müssen, so hat er den Betreiber umgehend darüber zu informieren.

7.       Nutzung von Referenzen

Der Veranstalter bestätigt, dass der Betreiber berechtigt ist, Mediendateien (insbesondere Fotos und Videos) von dem Event anzufertigen und diese als Referenzen zu verwenden. Zu diesem Zweck räumt der Veranstalter dem Betreiber ein einfaches Nutzungsrecht an allen von ihnen eingebrachten Inhalten in Zusammenhang mit dem Event ausschließlich für die Zwecke des Marketings ein. Hierbei ist dem Veranstalter bewusst, dass für den Fall, dass er bei der Gestaltung des Events geistiges Eigentum, etwa Marken, Designs oder urheberrechtlich geschütztes Material verwendet, dieses auch im Rahmen der Referenzen gezeigt werden kann.

8.       Zahlungsbedingungen

8.1.  Die Zahlungsbestimmungen zwischen Betreiber und Veranstalter richten sich nach dem Rahmenvertrag für Veranstalter.

9.       Gewährleistung

9.1.  Der Betreiber weist darauf hin, dass es derzeit unmöglich ist eine Software zu erstellen, die in allen Anwendungen und in allen Kombinationen zu jeder Zeit fehlerfrei funktioniert. Das gilt insbesondere, wenn es zur Verwendung verschiedener Hard- und Softwarekomponenten kommt.

9.2.  Mängel der Software müssen durch den Veranstalter und/oder die Aussteller unverzüglich nach ihrer Feststellung angezeigt werden. Sofern der Veranstalter Kaufmann ist, findet § 377 HGB entsprechende Anwendung.

9.3.  Ein Recht auf Rücktritt oder Minderung steht dem Veranstalter nur dann zu, wenn es sich bei einem Mangel um einen erheblichen Mangel handelt und dieser nicht durch andere Lösungen behoben werden kann. Bei einem geringfügigen Mangel ist der Rücktritt ausgeschlossen.

9.4.  Dem User stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

10.    Haftung

10.1. Der Betreiber haftet:

  • wenn die Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Betreibers, dessen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden;
  • wenn Schäden durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Zu den „Kardinalpflichten“ zählen solche Pflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährden würde und auf deren Erfüllung der Vertragspartner daher berechtigterweise vertrauen darf. Dabei wird jedoch nur gehaftet, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind;
  • wenn die Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit bestehen;
  • wenn der Betreiber eine Garantie übernimmt;
  • wenn ein Mangel vom Betreiber arglistig verschwiegen wird;
  • in Fällen der zwingend gesetzlichen Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).

10.2. Der Betreiber haftet nicht für Datenverlust, es sei denn, dieser wurde durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzlich verursacht und der Schaden war auch durch geeignete Datensicherung nicht zu vermeiden.

10.3. Für Inhalte, die vom Veranstalter und/oder Usern auf innerhalb des Events zur Verfügung gestellt werden, sind diese verantwortlich. Eine vorherige Prüfpflicht der Inhalte durch den Betreiber besteht nicht. Soweit Dritte Schadensersatzansprüche gegen den Betreiber geltend machen, welche auf möglichen Rechtsverletzungen die aus den Inhalten innerhalb des Events, welche vom Veranstalter und/oder Usern bereitgestellt wurden, folgen, so ist der jeweilige Veranstalter und/oder Usern verpflichtet, den Betreiber freizustellen. Ferner verpflichtet sich der Veranstalter und/oder User den Betreiber für sämtliche Kosten, die aufgrund der möglichen Rechtsverletzung entstanden sind, zu entschädigen.

10.4. Im Übrigen ist die Haftung des Betreibers ausgeschlossen. Ein Ausschluss oder die Beschränkung der Haftung, gilt auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers und für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung

11.    Verjährung

Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Von dieser Regelung sind Ansprüche gemäß § 438 Absatz 1 Nr. 2 BGB und § 634a Absatz 1 Nr. 2 BGB ausgenommen.

12.    Kündigung

Die User können den Vertrag gemäß den vertraglichen Vereinbarungen oder gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ein weitergehendes Stornierungsrecht wird dem User nicht eingeräumt. Alternativ kann der User auch seinen Account jederzeit löschen, was dann als formwirksame Kündigung gilt.

13.    Geheimhaltungsverpflichtung

Veranstalter und Betreiber verpflichten sich, alle Informationen, welche die Durchführung des Events betreffen und nicht öffentlich verfügbar sind, vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für die Vertragsinhalte des Rahmenvertrages für Veranstalter.

14.    Datenschutzbestimmungen

Einzelheiten zum Datenschutz sind in der Datenschutzvereinbarung des Betreibers geregelt.

15.    Schlussbestimmungen

15.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechtes (CISG).

15.2. Allgemeiner Erfüllungsort ist Köln.

15.3. Ausschließlicher Gerichtsstand, für alle Streitigkeiten die sich aus diesem Vertrag ergeben, ist Köln, wenn der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder er seinen Sitz bzw. Wohnsitz nicht innerhalb Deutschlands hat.

15.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn sie den betreffenden Punkt bedacht hätten.